Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Baumgartl,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,
der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung folgendes beschließen:
Veröffentlichung (Amtsblatt, Homepage, Pressemitteilung) einer eindringlichen Bitte an alle Gemeindebürger in Zukunft auf glyphosathaltige Mittel auf privaten Flächen komplett zu verzichten.
Begründung:
Im Rahmen der Bayerischen Verfassung Artikel 141 Absatz 1 ist der Schutz der Natur eine vorrangige Aufgabe der bayerischen Gemeinden und damit explizit auch unserer Marktgemeinde Werneck:
„¹Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. ²Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. ³Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. ⁴Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts,
Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,
den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,
die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“
(Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, Artikel 141, Absatz 1)
Die karzinogene Wirkung glyphosathaltiger Mittel auf den Menschen ist seitens der EU noch nicht vollständig geklärt – unbestritten hingegen ist die negative Wirkung Glyphosats auf unsere Umwelt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bemerkt zum Wirkstoff Glyphosat folgendes:
„Kein Wirkstoff wird in Pflanzenschutzmitteln so häufig verwendet wie Glyphosat. In Deutschlands Landwirtschaft kommen flächendeckend Mittel zum Einsatz, die diesen Wirkstoff enthalten. Der Stoff wird dazu eingesetzt, um auf Feldern großflächig Pflanzenbewuchs abzutöten. Das führt zu einem drastischen Artenrückgang, nicht nur bei Pflanzen, sondern auch bei Insekten wie Schmetterlingen und Bienen oder bei Feldvogelarten, die in diesen Feldfluren Nahrung suchen.
Außerdem steht der Stoff im Verdacht, Bodenorganismen und die Bodenfruchtbarkeit zu beeinträchtigen. In der Diskussion steht auch immer wieder, inwieweit der Stoff krebserregend ist.“
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit siehe http://www.bmub.bund.de/service/buergerforum/haeufige-fragen-faq/faq-detailansicht/?tx_irfaq_pi1%5BshowUid%5D=971)
Der durch die Bayerische Verfassung gegebene Auftrag der Marktgemeinde Werneck die heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie ihre notwendigen Lebensräume zu schonen und zu erhalten in Verbindung mit den durch das Bundesministerium für Umwelt bestätigten und unbestrittenen negativen Auswirkungen glyphosathaltiger Mittel auf die Artenvielfalt unserer Pflanzen und Tiere lässt für die Marktgemeinde Werneck nur den Schluss zu die Verwendung von glyphosathaltigen Mitteln im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten möglichst stark einzuschränken.
Obwohl die umweltschädlichen Auswirkungen der Verwendung von Glyphosat im heimischen Bereich gegenüber derer der Landwirtschaft vermeintlich gering scheinen ist folgendes zu beachten: Die Gemeindebürger sind zum größten Teil nicht im korrekten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln geschult und begehen daher oftmals Anwendungsfehler, die den Schaden auf die Natur immens steigern können. „Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat auf befestigten Flächen ist nicht nur eine Ausnahmegenehmigung zwingend einzuholen, sondern es gelten nach der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung zusätzliche Anwendungsbeschränkungen, die bei der Anwendung auf Nichtkulturland unbedingt einzuhalten sind.“ (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft siehe https://www.lfl.bayern.de/ips/unkraut/131894/index.php)
Vielen Bürgern ist zudem das geltende Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Glyphosat, auf befestigten Flächen nicht bekannt (§ 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz; PflSchG). „Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels, z. B. auf dem Gehsteig oder einer versiegelten Hoffläche, ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“ (Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft siehe https://www.lfl.bayern.de/ips/unkraut/131894/index.php)
Da ein gesetzliches Verbot der Verwendung glyphosathaltiger Mittel auf Privatgelände nicht im Wirkungskreis der Marktgemeinde liegt, kann und sollte daher eine ausdrückliche Bitte an die Bürger der Marktgemeinde Werneck formuliert werden, die auf den vollständigen Verzicht der Verwendung von Glyphosat im heimischen Bereich abzielt. Auf diese Weise können der Schaden für die Natur durch unsachgemäße Handhabung sowie drohende Bußgeldverfahren für die Gemeindebürger eingeschränkt werden.
Im Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Werneck,
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roswitha Ziegler
Marktgemeinderätin
Matthias Reimers
Marktgemeinderat
Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 06. März 2018
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt, es ist nicht Aufgabe des Marktes Werneck auf mögliche Gefahren von Glyphosat hinzuweisen und den Verzicht des Einsatzes von Gemeindebürgern zu fordern. Es fehlt an der Befassungskompetenz der Kommune bzw. den Marktgemeinderat. Der Bund ist für die Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmittel zuständig. Der Antrag wird deshalb abgelehnt.
Beschluss
Der Marktgemeinderat beschließt, es ist nicht Aufgabe des Marktes Werneck auf mögliche Gefahren von Glyphosat hinzuweisen und den Verzicht des Einsatzes von Gemeindebürgern zu fordern. Der Antrag wird mangels Befassungskompetenz des Marktgemeinderates abgelehnt. Der Bund ist für die Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmittel zuständig.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 13, Dagegen: 6