Antrag

Bereitstellung von Informationsquellen bzgl. Glyphosat sowie einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Baumgartl,

sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung folgendes beschließen:

Information der Gemeindebürger (Amtsblatt, Homepage, Pressemitteilung) über die schädliche Wirkung von Glyphosat auf unseren Lebensraum und über das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen. Bereitstellung bzw. Vermittlung von Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.

Begründung:

Im Rahmen der Bayerischen Verfassung Artikel 141 Absatz 1 ist der Schutz der Natur eine vorrangige Aufgabe der bayerischen Gemeinden und damit explizit auch unserer Marktgemeinde Werneck:

„¹Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist, auch eingedenk der Verantwortung für die kommenden Generationen, der besonderen Fürsorge jedes einzelnen und der staatlichen Gemeinschaft anvertraut. ²Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt. ³Mit Naturgütern ist schonend und sparsam umzugehen. ⁴Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts,

Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten,

die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern,

den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen,

die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten.“

(Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, Artikel 141, Absatz 1)

Das Bayerische Landesamt für Umwelt bemerkt auf deren Website folgendes zur kommunalen Umsetzung des Artikel 141 der bayerischen Verfassung durch die Gemeinden des Freistaats (https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/umweltberatung/index.htm):

„Viele bayerische Gemeinden setzen den Auftrag aus Art. 141 Bayerische Verfassung, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, durch Bereitstellung von geeigneten Informationsmaterialien und durch Unterstützung und Förderung von Angeboten der Umweltbildung – sowohl im schulischen und außerschulischen Bereich wie auch in der Erwachsenenbildung – um.“

Laut Landesamt für Umwelt ist dabei nicht nur die Vorbildfunktion von Städten und Gemeinden in besonderer Art und Weise wichtig, sondern auch ein erleichterter Zugang zu ausreichend Informationsmaterial. Eine erfolgreiche Informationsvermittlung ist ausschließlich dadurch gekennzeichnet, dass sie durch konkretes Handeln und gegebenenfalls nachhaltig veränderte Handlungsweisen wirksam wird.

Das in § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz; PflSchG geregelte Verbot der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, insbesondere Glyphosat, auf befestigten Flächen ist den Bürgern oftmals nicht bekannt – von einer Zuwiderhandlung einiger Bürger kann leider ausgegangen werden. Durch einen öffentlichkeitswirksamen Hinweis auf das geltende Gesetz sowie dessen Erklärung in einfachen Worten kann die Anzahl der Zuwiderhandlungen vermutlich deutlich gesenkt werden. Der von der Bayerischen Verfassung vorgeschriebene, vorrangige Auftrag zum Schutz der Natur der Marktgemeinde Werneck würde auf diese Weise verwirklicht werden.

Der vom Landesamt für Umwelt empfohlenen Methode der Bereitstellung von geeigneten Informationsmaterialien kann von unserer Marktgemeinde Werneck ohne große Aufwendungen entsprochen werden. Entsprechende Informationsquellen hinsichtlich einer komplett pestizidfreien und damit eben auch glyphosatfreien Pflege von Haus- und Kleingärten können von Umweltverbänden wie beispielsweise Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) oder auch dem Umweltbundesamt abgerufen und den Bürgern in Form von Flyern, sonstigen Veröffentlichung und auch auf der Homepage des Markt Wernecks bereitgestellt werden.

Die schädliche Wirkung von glyphosathaltigen Mitteln auf die Natur, insbesondere die drastische Reduzierung der Artenvielfalt, ist in der Wissenschaft unbestritten und vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bestätigt. Die Bürger des Markt Wernecks verdienen über die Gefahren für die Umwelt durch die Verwendung von glyphosathaltigen Mitteln umfassend aufgeklärt zu werden. Die Marktgemeinde kann durch die Bereitstellung solcher Informationen ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern gerecht werden.

Im Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Werneck,

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Roswitha Ziegler

Dr. Roswitha Ziegler

Marktgemeinderätin

Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 06. März 2018

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, es ist nicht Aufgabe einer Kommune Informationen über Glyphosat an seine Gemeindebürger zu geben. Der Antrag wird mangels Befassungskompetenz des Marktgemeinderates abgelehnt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, es ist nicht Aufgabe einer Kommune Informationen über Glyphosat an seine Gemeindebürger zu geben. Der Antrag wird mangels Befassungskompetenz des Marktgemeinderates abgelehnt.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 14, Dagegen: 5

Eingereicht am
28. Januar 2018

Behandelt am
6. März 2018

Gremium
Marktgemeinderat

Ergebnis
Abgelehnt (5:14)

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