Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,
der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:
- Bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne prüft die Verwaltung die Aufnahme einer Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von Zisternen und setzt diese auf Grundlage von §9 Abs.1 Nr. 20 BauGB fest, sofern nicht im Einzelfall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dagegensteht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung der Versickerung von Niederschlagswasser und der Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen zu erstellen und dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.
Wir bitten um Einzelabstimmung der Punkte.
Begründung:
Angesichts der bereits spürbaren Auswirkungen des Klimawandels gewinnt der nachhaltige Umgang mit Regenwasser immer mehr an Bedeutung. Regenwassernutzungsanlagen können und sollen dazu beitragen, dass zum einen Grundwasserressourcen geschont werden, indem Trinkwasser eingespart wird, und zum anderen die Ableitung von gesammeltem Niederschlagswasser in Abwassersysteme und Gewässer vermindert und Gefahren durch Starkregen entschärft werden, indem ein Wasserrückhalt mit späterer Nutzung und Versickerung erfolgt.
Nur für etwa die Hälfte des täglich in Privathaushalten verbrauchten Wassers wird unbedingt Trinkwasserqualität benötigt. Zum Garten gießen, zum Putzen und für die Toilettenspülung kann ohne Weiteres sauberes Regenwasser verwendet werden. Zisternen helfen Wasser zu sparen, welches sonst ungenutzt verdunsten und versickern würde. Zudem können Zisternen als Pufferspeicher dienen. Insbesondere in Zeiten mit Wasserknappheit macht es Sinn, das zuvor aufgefangene Regenwasser zu sammeln und damit letztlich auch die Kanalisation zu entlasten. Das Trinkwasser-Einsparpotenzial von Zisternen ist beträchtlich.
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt aus diesen Gründen den verstärkten Einsatz von Zisternen und stellt im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27.07.2021 an die unteren Bauaufsichtsbehörden und Regierungen sowie die Kommunalen Spitzenverbände klar, dass eine Zisternenpflicht als Anpassungsmaßnahme an den Klimaschutz möglich ist. Im Bericht des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgrund des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 25.01.2022 (Drs. 18/19816) betreffend „Einsatz von Regenwasserzisternen – Trinkwasser sparen, Ressourcen schützen“ werden kommunale Förderprogramme als aktuell bestehende Möglichkeit, um den Bau von Zisternen zu fördern, aufgelistet. Als Beispiel listet das Staatsministerium die Förderrichtlinien der Stadt Oettingen i. Bay. auf.
Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schmitt
Fraktionsvorsitzende
Matthias Reimers
Marktgemeinderat
Johannes Weiß
Marktgemeinderat
Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 24. Juni 2024
Beschluss 1
Bei der Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne prüft die Verwaltung die Ausnahme einer Verpflichtung zur Errichtung und Nutzung von Zisternen und setzt diese auf Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB fest, sofern nicht im Einzelfall der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dagegensteht.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 17
Beschluss 1
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Richtlinie zur Förderung und Versickerung von Niederschlagswasser und der Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen zu erstellen und dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 9, Dagegen: 11