Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hauck,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,
der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung beschließen:
- Bei Neubau und Austausch von Heizanlagen einer Liegenschaft wird der Wärme- und Kältebedarf zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt.
- Soweit umsetzbar, sollen bei größeren Anlagen auch KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplungs-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom installiert werden. Dabei sollen insbesondere Anlagen, die mit nachwachsenden Rohstoffen betrieben werden zum Einsatz kommen. Beim Einsatz von Biogas kann dies entweder direkt über eine benachbarte Biogasanlage bezogen oder über das Gasnetz mit entsprechendem Zertifikat für die Herkunft aus Erneuerbaren Energien geliefert werden.
- Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) entspricht.
Begründung:
Gute Energiepolitik in den Zeiten des Klimawandels bedeutet die möglichst schnelle und vollständige Umstellung unserer gesamten Energieversorgung auf heimische Erneuerbare Energien. So treten wir für eine Klimaschutzpolitik ein, die die Erwärmung der Erdatmosphäre auf 1,5°C begrenzt – wie von der internationalen Gemeinschaft in Paris 2015 vereinbart.
Für neu errichtete öffentliche Gebäude und für öffentliche Gebäude, die grundlegend renoviert werden, fordert das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) eine anteilige Deckung des Wärme- und Kältebedarfs durch Nutzung erneuerbarer Energien oder aber die Vornahme von Ersatzmaßnahmen.
Darüber hinaus ist es vorausschauend und zielführend für die Energiewende, über die Mindestanforderungen des EEWärmeG hinauszugehen und einen Anteil von 100% an Erneuerbaren Energien anzustreben und umzusetzen.
Wir stellen unseren Antrag zur Diskussion und freuen uns über Ihre Zustimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Schmitt
Fraktionsvorsitzende
Matthias Reimers
Marktgemeinderat
Johannes Weiß
Marktgemeinderat
Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 27.Februar 2023
Beschluss 1
Bei Neubau und Austausch von Heizanlagen einer Liegenschaft wird der Wärme- und Kältebedarf zu 100 % durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 21
Beschluss 2
Soweit umsetzbar sollten bei größeren Anlagen auch KWK-Anlagen (Kraftwärmekopplungs-Anlagen) zur Erzeugung von Wärme und Strom installiert werden.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 21
Beschluss 3
Der Bedarf kann auch aus Fernwärme abgedeckt werden, falls sichergestellt ist, dass es den Anforderungen des EEWärmeG entspricht.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 3, Dagegen: 21