Antrag

Verbot der Verwendung von Glyphosat auf Flächen des Marktes Werneck

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Baumgartl,

sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung Folgendes beschließen:

Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Mitteln auf allen von der Marktgemeinde Werneck neu verpachteten Liegenschaften (landwirtschaftlichen Flächen, Gärten). Das Anwendungsverbot wird auch bei der Verlängerung von Pachtverträgen durchgesetzt. Diese Vorgabe wird ebenso bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

Begründung:

Wir Grüne sind bekannt für unseren Einsatz für den Naturschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft, die die biologische Vielfalt und unsere Gesundheit schützt und erhält. Glyphosat ist das am meisten eingesetzte, weil auch billigste Herbizit weltweit und in Deutschland. Sein Einsatz hat sich in den vergangenen 10 Jahren verdoppelt, wie die Studie eines Pestizidforschers zeigt (Benbrook et al., 2016).

40% der Ackerflächen in Deutschland werden damit behandelt, 5000 Tonnen reines Glyphosat bzw. 3,8 Millionen Liter werden auf Ackerflächen ausgebracht, obwohl seine Ungefährlichkeit für den Menschen nicht zweifelsfrei erwiesen ist und obwohl sicher davon auszugehen ist, das es für das dramatische Insektensterben und den Verlust der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft mitverantwortlich ist. Das Totalherbizit vernichtet alle Wildkräuter und entzieht dadurch Insekten die Nahrungsgrundlage und den Lebensraum. Das Insektensterben wiederum gefährdet andere Tierarten und letztlich die Lebensmittelproduktion, denn 2/3 der Kulturpflanzen sind auf Bestäuber angewiesen.

Wissenschaftliche Studien zur Giftigkeit liefern nur begrenzte und widersprüchliche Hinweise und Ergebnisse:

Die Krebsforschungsagentur der WHO stuft Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein, das Bundesinstitut für Risikobewertung behauptet, der Wirkstoff sei sicher.

Auch die Politik bewertet die Chemikalie unterschiedlich:

Das Bundesumweltministerium war gegen eine derzeitige Weiterzulassung, der Bundesagrarminister setzte  die Zulassung glyphosathaltiger Mittel weitere 5 Jahre durch sein Votum eigenmächtig durch.

Die breite Bevölkerung ist verunsichert und in Sorge der unterschiedlichen Bewertungen.

Wir als Kommunalpolitiker kommen aktuell deshalb nur durch ein Verbot von Glyphosat der Verantwortung für unsere Bürger und Bürgerinnen und der Umwelt nach.

Dabei können wir uns formgerecht auf das Vorsorgeprinzip berufen: Demnach lässt sich ein Stoff verbieten, solange nicht zweifelsfrei geklärt ist, ob er für die Gesundheit unbedenklich ist.

Im Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Werneck,

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Roswitha Ziegler

Dr. Roswitha Ziegler

Marktgemeinderätin

Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 06. März 2018

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt, ab sofort für neu verpachtete gemeindliche Liegenschaften des Marktes Werneck (landwirtschaftliche Flächen, Gärten) ein Anwendungsverbot für Glyphosat aufzunehmen. Dies gilt auch bei der Verlängerung von Pachtverträgen und bei Pachtverträgen die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt, ab sofort für neu verpachtete gemeindliche Liegenschaften des Marktes Werneck (landwirtschaftliche Flächen, Gärten) ein Anwendungsverbot für Glyphosat aufzunehmen. Dies gilt auch bei der Verlängerung von Pachtverträgen und bei Pachtverträgen für die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 11, Dagegen: 8

Eingereicht am
28. Januar 2018

Behandelt am
6. März 2018

Gremium
Marktgemeinderat

Ergebnis
Angenommen (11:8)

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