Antrag

Verbot der Verwendung von Glyphosat auf allen Flächen des Markt Werneck

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Baumgartl,
sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung folgendes beschließen:

  1. Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Mitteln auf allen von der Marktgemeinde Werneck neu verpachteten Liegenschaften. Das Anwendungsverbot wird auch bei der Verlängerung von Pachtverträgen durchgesetzt. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
  2. Sofortiges Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Mitteln für alle gemeindlichen Institutionen und Betriebe die im Auftrag der Marktgemeinde handeln. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.
  3. Veröffentlichung (Amtsblatt, Homepage, Pressemitteilung) einer eindringlichen Bitte an alle Gemeindebürger in Zukunft auf glyphosathaltige Mittel auch auf privaten Flächen komplett zu verzichten.
  4. Information der Gemeindebürger (Amtsblatt, Homepage, Pressemitteilung) über die schädliche Wirkung von Glyphosat auf unseren Lebensraum und über das geltende Verbot der Anwendung glyphosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen. Bereitstellung bzw. Vermittlung von Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
  5. Erstellung eines angepassten Planungs- und Pflegekonzepts für alle gemeindlichen Grün- und Verkehrsraumflächen unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt und Umweltamt), das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.

Begründung:

Wir Grüne sind bekannt für unseren Einsatz für den Naturschutz und eine umweltverträgliche Landwirtschaft, die die biologische Vielfalt und unsere Gesundheit schützt und erhält. Glyphosat ist nachweislich eine Gefahr für unsere Umwelt und Gesundheit. Es ist unverantwortlich, die breite Belastung von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Brot, Bier und Wein, mit Glyphosat einfach in Kauf zu nehmen. Dasselbe gilt für das Artensterben, das durch den Einsatz verursacht wird. Eine langfristig nachhaltige Landwirtschaft kann nur ohne die Verwendung von Glyphosat und dem damit verbundenen Artensterben vonstattengehen. Daher ist der Beschluss der EU-Kommission glyphosathaltige Mittel weitere 5 Jahre zuzulassen unverantwortlich und unsere Marktgemeinde sollte sich dem entgegenstellen. Die Marktgemeinde Werneck sollte sich stark für den Schutz unserer Natur und für die Nachhaltigkeit unserer Landwirtschaft einsetzen – auch zum Schutz unserer Gemeindebürger.

Im Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Werneck,

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Roswitha Ziegler

Dr. Roswitha Ziegler

Marktgemeinderätin

Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 23. Januar 2018

Beschlussvorschlag

Zu 1.) Für gemeindliche Liegenschaften wird die Verwendung des Wirkstoffes Glyphosat verboten. Ab sofort ist in allen neuen Pachtverträgen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen eine Klausel mit diesem Verbot aufzunehmen. Bei Pachtverträgen mit automatischer Verlängerung ist jeweils ein Änderungspachtvertrag mit dem Zusatz des Verbots von Glyphosat abzuschließen.

Zu 2.) Nach Auskunft des Bauhofleiters werden seit längerer Zeit in den gemeindlichen Einrichtungen (Anlagen, Friedhöfe usw.) keine glyphosathaltigen Mittel mehr eingesetzt. Diese Regelung ist auch weiterhin zu beachten. Andere Betriebe sind auf dem Gebiet der Unkrautvernichtung für den Markt Werneck nicht tätig.

Zu 3. u. 4.) Es ist nicht Aufgabe einer Kommune auf die Gefahren von Glyphosat hinzuweisen und den Verzicht zu fordern. Die Befassungskompetenz hierfür ist für die Kommune bzw. den Marktgemeinderat nicht gegeben. Der Markt Werneck wird deshalb der Antragstellung in diesen Punkten nicht nachkommen.

Zu 5.) Das geforderte Planung- und Pflegekonzept ist nicht erforderlich. Es erübrigt sich, da seit längerer Zeit bei der Behandlung der gemeindlichen Anlagen kein Glyphosat und auch überwiegend keine anderen Herbizide zum Einsatz kommen. Die Unkräuter werden entweder durch Handarbeit, Abflammen, oder ggf. mit Hilfe natürlicher Wirkstoffe beseitigt.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt den von Bundnis90/Die Grünen eingebrachten Antrag insgesamt abzulehnen.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 14, Dagegen: 8

Eingereicht am
14. Dezember 2017

Behandelt am
23. Januar 2018

Gremium
Marktgemeinderat

Ergebnis
Abgelehnt (8:14)

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