Antrag

Bestellung einer oder eines weisungs-unabhängigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in Werneck

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Baumgartl,

sehr geehrte Marktgemeinderätinnen und -räte,

der Marktgemeinderat möge in der nächsten Sitzung folgendes beschließen:

Der Markt Werneck bestellt eine oder einen ehrenamtlichen, weisungsunabhängigen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Marktgemeinde Werneck. Der oder dem Behindertenbeauftragte/n wird für ihre/seine Arbeit ein Büro zur (Teil-)Nutzung im Rathaus zur Verfügung gestellt. Des Weiteren erhält die/der Behindertenbeauftragte/r ein Anhörungs- und Antragsrecht im Marktgemeinderat.

Begründung:

Die UN-Behindertenrechts-Konvention von 2006 wurde am 26. März 2009 in Deutschland ratifiziert. Das Ziel der UN-BRK lautet: Durch Achtung unterschiedlicher Begabungen und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen die Entwicklung einer menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gesellschaft unter uneingeschränkter Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern, ohne deren Bedürfnisse zu übersehen.

Durch das Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung werden wichtige Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe, bessere Barrierefreiheit sowie Durchsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bayern geschaffen. Laut Gesetz sollen insbesondere Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeinden eine Persönlichkeit zur Beratung in Fragen der Behindertenpolitik bestellen. Neben der geforderten Stelle im Landratsamt Schweinfurt haben auch viele Gemeinden des Landkreises eine solche Stelle bereits geschaffen (z.B. Dittelbrunn, Gochsheim, Geldersheim, Wipfeld, Bergrheinfeld, Niederwerrn). Die Bestellung einer/s Behindertenbeauftragten bietet sich somit auch für den Markt Werneck an.

Ein/e Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit Behinderung soll für den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Einrichtungen, Ämtern, Verbänden und betroffenen Einzelpersonen bzw. Angehörigen in behindertenpolitischen Fragen sorgen. Sie/Er berät bzw. organisiert eine Beratung in sozialen und sozialrechtlichen Fragen, setzt sich für die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden, Homepages/Formularen/Flyern (Leichte Sprache) und Mobilität ein. Bei Neubaumaßnahmen und baulichen Veränderungen im öffentlichen Bereich soll die/der Beauftragte von ihrem/seinem Anhörungsrecht Gebrauch machen. Es gehört zu den Aufgaben, Beschwerden aus dem betroffenen Personenkreis aufzugreifen, auszuwerten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten.

Nach Recherche im Gemeindegebiet Werneck wären folgende Personen bereit sich für die ehrenamtliche Stelle zu bewerben: [Name aus Datenschutzgründen entfernt]

Im Namen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ortsverband Werneck,

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Roswitha Ziegler

Dr. Roswitha Ziegler

Marktgemeinderätin

Matthias Reimers

Matthias Reimers

Marktgemeinderat


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 10. Dezember 2019

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt zu, das Ehrenamt einer oder eines gemeindlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in Werneck über das Amtsblatt öffentlich auszuschreiben.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bricht die Debatte ab. Die vorausgegangenen Informationen nimmt der MGR zur Kenntnis. Der Antrag wird den Marktgemeinderäten zur Verfügung gestellt. Der Antrag wird in einer der nächsten Sitzungen des Marktgemeinderates erneut behandelt.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 14, Dagegen: 10


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 14. Januar 2020

Beschlussvorschlag

  1. Der Marktgemeinderat ist grundsätzlich damit einverstanden, das Ehrenamt eines gemeindlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung einzurichten.
  2. Es besteht Einverständnis damit, dieses Ehrenamt über das Amtsblatt öffentlich auszuschreiben.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat ist grundsätzlich damit einverstanden, das Ehrenamt eines gemeindlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung einzurichten.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 2

Es besteht Einverständnis damit, dieses Ehrenamt über das Amtsblatt öffentlich auszuschreiben. Anschließend sollte gemeinsam mit dem ausgesuchten Bewerber ein Aufgaben profil erarbeitet werden, das dem Marktgemeinderat vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 21, Dagegen: 1


Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 13. Juli 2020

Beschlussvorschlag

Es besteht Einverständnis damit, Frau Sabine Scheffer, Schloßgarten 1, Vasbühl, 97440 Werneck zum 01. September 2020 zur gemeindlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in Werneck zu bestellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit Frau Sabine Scheffer gemeinsam eine Aufgabenbeschreibung für dieses Amt zu erarbeiten.

Beschluss

Es besteht Einverständnis damit, Frau Sabine Scheffer,  Schloßgarten 1, Vasbühl, 97440 Werneck zum 01. September 2020 zur gemeindlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in Werneck zu bestellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Benehmen mit Frau Sabine Scheffer gemeinsam eine Aufgabenbeschreibung für dieses Amt zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis: Dafür: 22, Dagegen: 0

Eingereicht am
29. September 2019

Behandelt am
10. Dezember 2019, 14. Januar 2020 und 13. Juli 2020

Gremium
Marktgemeinderat

Ergebnis
Angenommen (21:1)

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