Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
zur Sitzung des Marktgemeinderates am 14.09.2010 stelle ich den Dringlichkeitsantrag,
der Marktgemeinderat möge die folgende Resolution beschließen:
Der Marktgemeinderat des Marktes Werneck appelliert an die Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel, an den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Herrn Norbert Röttgen, an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, an den Bayerischen Ministerpräsidenten Herrn Host Seehofer und den Staatsminister für Umwelt und Gesundheit Herrn Markus Söder, die derzeit geltende Laufzeit des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld nicht zu verlängern bzw. die am 06.09.2010 gefasste Vereinbarung mit den Atomkonzernen zur Laufzeitverlängerung nicht umzusetzen.
Begründung des Resolutionsinhaltes:
Mit der Laufzeitverlängerung geht es der Bundesregierung nicht um die Etablierung eines verantwortlichen und zukunftsfähigen Energieversorgungskonzeptes sondern um die Einnahmeseite aus den Gewinnen der Atomkonzerne. Geplante Investitionen in moderne Kraftwerke und Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien würden über viele Jahre ausgebremst werden, da ein billiges Angebot an Strom aus abgeschriebenen Kernkraftwerken diesen Ausbau verschleppen könnte. Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung würden zurückgestellt oder entfielen.
Die Laufzeitverlängerung mindert die Energiesicherheit. Gutachten zufolge wird Deutschland von einem Stromexportland zu einem Stromimportland (31% müssten 2050 aus dem Ausland exportiert werden)
Die Laufzeitverlängerung vermehrt die Menge des Atommülls um jährlich 400 Tonnen zusätzlichen Atommüll. Das radioaktive Inventar der Zwischenlager wird durch die Laufzeitverlängerung verdoppelt. Es ist jedoch nicht geklärt, wie mit dem über Jahrtausende lang verstrahlten Abfallprodukt umgegangen werden soll. Ein Endlager ist bis heute nicht in Sicht. Es ist unverantwortlich gegenüber den nachfolgenden Generationen nochmals viele tausend Tonnen zusätzlichen, gefährlichen Atommüll zu hinterlassen, der alles Leben auf diesem Planteten gefährden kann. Dem allseits gerne beschworenen Maßstab „Nachhaltigkeit“ im Sinne von Zukunftsverantwortung wird dadurch in keinster Weise entsprochen.
Die Resolution findet ihre Begründung in der direkten Betroffenheit auf kommunaler Ebene:
Eine Laufzeitverlängerung bedeutet auf kommunaler Ebene eine Schwächung der bestehenden und zukünftigen privaten und kommunalen regenerativen Energieerzeugungsanlagen und eine Stärkung der oligopolistischen Struktur auf dem deutschen Stromerzeugungsmarkt.
Zum anderen besteht ein örtlich vorhandenes Gefährdungspotential, das vom nahe gelegenen KKW Grafenrheinfeld direkt auf den Markt Werneck und seine Bürgerinnen und Bürger einwirkt.
Der Markt Werneck mit seinen 13 Ortsteilen liegt zum größten Teil wie weitere Kommunen und die Stadt Schweinfurt innerhalb des 10 km Radius um das KKW Grafenrheinfeld. Bei keinem anderen Kraftwerk gibt es im 10 km Radius eine derart dichte Besiedlung mit einer Bevölkerungszahl von insgesamt 120.000.
Das 1981 ans Netz gegangene KKW Grafenrheinfeld genügt nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mehr den heute an einen Neubau zu stellenden Sicherheitsanforderungen. Insbesondere muss auf den mangelhaften Schutz gegen den Absturz von Flugzeugen und gegen terroristische Angriffe hingewiesen werden. Mindestens in diesen beiden Punkten hat sich die Gefährdungseinschätzung seit der Inbetriebnahme so wesentlich erhöht, dass man von einem Wegfall der ursprünglichen Beurteilungslage ausgehen muss. Auch die im Atomvertrag vereinbarten Zugeständnisse der Bundesregierung an die Atomkonzerne in Bezug auf eine Nachrüstung der Atomkraftwerke gehen zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung.
Mit dem KKW Grafenrheinfeld haben wir ein Atomkraftwerk unmittelbar vor der Haustür, das mit 30 Jahren Laufzeit „in die Jahre gekommen“ ist und wie jede technische Anlage mit zunehmender Betriebsdauer auch störanfälliger wird. Das beweist die Störanfälligkeit der älteren deutschen Kernkraftwerke, die aus diesem Grund vom Netz genommen werden mussten. Angesichts der besonderen Gefährdungssituation des Marktes Werneck ist eine weitere Erhöhung des Gefährdungspotentiales nicht zu verantworten.
Die Marktgemeinde Werneck setzt statt auf eine Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld auf die zukunftsweisenden und zukunftssichernden Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz, Energiebedarfsminderung, Nutzung vorhandener Potentiale, die Verwendung von hocheffizienten Techniken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern.
In diesem Sinne bitten wir die Verantwortlichen in der Politik von dem getroffenen Beschluss Abstand zu nehmen und von einer Umsetzung der Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld und aller deutschen Kernkraftwerke abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roswitha Ziegler
Marktgemeinderätin
Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 14. September 2010
Beschlussvorschlag
Der Marktgemeinderat beschließt den Antrag mangels Zuständigkeit nicht zu behandeln.
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat beschließt den Antrag mangels Zuständigkeit nicht zu behandeln.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 6, Dagegen: 14
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat beschließt den Antrag in einer der nächsten, nach Möglichkeit in der nächsten Marktgemeinderatsitzung, zu behandeln.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 16, Dagegen: 4
Beschluss des Marktgemeinderats Werneck vom 28. September 2010
Beschlussvorschlag
Die 1.Bürgermeisterin schlägt , folgende Argumente der Begründung der Resolution beizufügen:
„Der Markt Werneck mit seinen 13 Gemeindeteilen liegt zum größten Teil wie weitere Kommunen und die Stadt Schweinfurt innerhalb des 10 km Radius um das KKW Grafenrheinfeld. Bei keinem anderen Kraftwerk gibt es im 10 km Radius eine derart dichte Besiedlung mit einer Bevölkerungszahl von insgesamt 120.000 EW.“
„Die Marktgemeinde Werneck setzt statt auf eine Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerkes Grafenrheinfeld auf die zukunftsweisenden und zukunftssichernden Maßnahmen hinsichtlich Energieeffizienz, Energiebedarfsminderung, Nutzung vorhandener Potenziale, die Verwendung von hocheffizienten Techniken und den Einsatz von erneuerbaren Energieträgern.“
Beschluss 1
Der Marktgemeinderat beschließt der Resolution die komplette Begründung beizugeben.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 8, Dagegen: 11
Beschluss 2
Der Marktgemeinderat beschließt dem Vorschlag der 1.Bürgermeisterin zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 15, Dagegen: 4