Sitzung des Marktgemeinderats Werneck vom 06.03.2018
Der Marktgemeinderat Werneck hat in seiner Sitzung vom 06.03.2018 unserem Antrag auf ein Anwendungsverbot von glyphosathaltigen Mitteln auf allen verpachteten Liegenschaften des Markt Werneck zugestimmt. Wir begrüßen diese Entscheidung und bedanken uns bei allen Unterstützern. Der Markt Werneck kommt hierdurch u.a. seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach seine BürgerInnen und Umwelt zu schützen.
Der Antrag auf ein Verbot der Verwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden auf allen vom Markt Werneck bewirtschafteten Flächen wurde abgelehnt – obwohl dies bereits seit mehreren Jahren praktisch angewandt wird. Selbst Bürgermeisterin Baumgartl sah durch den Antrag keinerlei neue Einschränkungen für den örtlichen Bauhof. Der Antrag sollte die verwaltungsinterne Anordnung auf den Verzicht der Pestizide durch einen Ratsbeschluss bekräftigen.
Die der Abstimmung vorangehende Diskussion behandelte mehrere Punkte, die nicht Teil des Antrags waren z. B. ein Verbot des Einsatzes von Pestiziden bei Befall des gemeindlichen Waldes durch den Eichen-Prozessionsspinner. Eine Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für Kulturflächen wäre laut Antrag allerdings erlaubt gewesen. Wir gehen davon aus, dass sich leider nicht jedes Mitglied des Marktgemeinderats über den genauen Inhalt des Antrags bewusst war.
Von den Anfeindungen der Marktgemeinderäte Matthias Schmittfull („Ich unterhalt‘ mich in vier Wochen nicht noch einmal über so einen scheiß Antrag“) und Harald Simon, der uns keinerlei Vorbereitung des Antrags vorwarf distanzieren wir uns aufs Schärfste. Herr Simon fiel während der Sitzung mehrmals wegen unangemessener Äußerungen auf und wurde von Bürgermeisterin Baumgartl deshalb gerügt. Die Äußerungen der beiden Marktgemeinderäte sind nach unserer Sicht des Amtes nicht würdig.
Unsere beiden verbliebenden Anträge (Veröffentlichung einer Bitte an die BürgerInnen auf Glyphosat zu verzichten; Bereitstellung von Informationsquellen) wurden nach Beschlussvorschlag der Bürgermeisterin vom Marktgemeinderat abgelehnt. Die Verwaltung ist der Überzeugung, dass der Markt Werneck „keine Befassungskompetenz“ hinsichtlich der geforderten Maßnahmen besitzt. Der Markt Werneck „sei nicht zuständig“ und es sei die „Aufgabe des Bundes“.
Damit setzt sich die Verwaltung des Markt Werneck über das Bayerische Landesamt für Umwelt hinweg, das die Bereitstellung von Informationsquellen ausdrücklich begrüßt:
„Viele bayerische Gemeinden setzen den Auftrag aus Art. 141 Bayerische Verfassung, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, durch Bereitstellung von geeigneten Informationsmaterialien und durch Unterstützung und Förderung von Angeboten der Umweltbildung – sowohl im schulischen und außerschulischen Bereich wie auch in der Erwachsenenbildung – um.“
(Quelle: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/umweltberatung/index.htm )
Eine Ablehnung der Anträge aufgrund nicht vorhandener Befassungskompetenz ist für uns nicht nachvollziehbar. Die BürgerInnen des Markt Werneck sind die Leidtragenden dieses Beschlusses.
Johannes Weiß
stellvertretender Vorsitzender
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Werneck